Dienstbarkeit für im Handelsregister gelöschte juristische Person

  1. Für die Löschung einer zugunsten einer juristischen Person eingetragenen Dienstbarkeit genügt nicht deren Löschung im Handelsregister.
  2. Der verfahrensrechtliche Anspruch auf Berichtigung einer Dienstbarkeit unterliegt keiner Verjährung.

OLG München, Beschluss vom 10.03.2015 - 34 Wx 467/14 -


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