Zum Rechtsmissbrauch bei der Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung nach Mietvertragsabschluss ist nicht schon dann rechtsmissbräuchlich, wenn konkrete Umstände für einen Eigenbedarf bei Mietvertragsabschluss vorlagen, sondern nur dann, wenn entweder der Vermieter diese bei Vertragsabschluss schon (konkret) erwogen hat oder aber auf Nachfrage des Mieters ihm bekannte, für die Eigenbedarfssituation maßgebliche Umstände nicht benannt oder falsch wiedergibt. 


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