Zur Frage, wer den (gerichtlichen) Antrag auf Einberufung einer Mitgliederversammlung eines Vereins stellen muss

Kammergericht, Beschluss vom 05.03.2020  - 22 W 80/19 -

 

Die Ermächtigung zur Einberufung Mitgliederversammlung des Vereins ist von den ein Quorum nach § 337 BGB bildenden Mitgliedern und nicht durch einen für das Quorum zu beantragen.

 

Kammergericht, Beschluss vom 05.03.2020  - 22 W 80/19 -

Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung zur Mitgliederversammlung des Vereins setzt Antrag des Quorums voraus.

 


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