Kammergericht, Beschluss vom 05.03.2020 - 22 W 80/19 -
Die Ermächtigung zur Einberufung Mitgliederversammlung des Vereins ist von den ein Quorum nach § 337 BGB bildenden Mitgliedern und nicht durch einen für das Quorum zu beantragen.
Kammergericht, Beschluss vom 05.03.2020 - 22 W 80/19 -
Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung zur Mitgliederversammlung des Vereins setzt Antrag des Quorums voraus.
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