Zeugnisverweigerungsrecht des geschiedenen Ehegatten eines gesetzlichen Vertreters

Das Zeugnisverweigerungsrecht des Ehegatten gilt auch entsprechend im Verhältnis zum Geschäftsführer einer juristischen Person, auch dann, wenn die Ehe nicht mehr besteht und unabhängig davon, ob eine Konfliktsituation besteht, vor der der Gesetzgeber mit dem Zeugnisverweigerungsrecht schützen will.

BGH, Beschluss vom 29.09.2015 – XI ZB 6/15 -


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