Der Referentenentwurf 2016 zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Bestimmungen soll der Begrenzung der Mieterhöhungen (in Gebieten mit angespannten Wohnraummarkt) dienen. Die Überlegungen sind nur auf kurzfristige Effekthascherei gerichtet und bereits mittelfristig nicht dem Wohnungsmarkt dienlich.
Kommentar schreiben