Übersetzung eines Verfügungsantrages gegen ein ausländisches Social-Media-Unternehmen ?

Eine Zustellung an inländische Zustellungsvertreter eines ausländischen (hier irländischen) Social-Media-Unternehmens kann von diesem nach § 5 NetzDG für Verfahren auf Aufhebung einer Sperre für einen Kunden ausgeschlossen werden.

 

Die Zustellung gerichtlicher Verfügungen und von Schriftsätzen an ein Social-Media-Unternehmen im Bereich der EU im englischsprachigen Raum (hier: Irland) kann (jedenfalls im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) unter Verwendung der Formblätter der EuZustVO in deutscher Sprache erfolgen.

 

Es kommt nach Art. 8 EuZustVO nicht darauf an, ob das Organ der juristischen Person oder derjenige, der die Zustellung entgegennimmt, der deutschen Sprache mächtig ist. Bei diesem Unternehmen kann auf Grund seiner üblichen dezentralen Organisation davon ausgegangen werden, dass die ind er Sache  befasste Abteilung über einen Sprachkundigen verfügt.  

 

 

OLG Köln, Beschluss vom 09.05.2019 - 15 W 70/18 -


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