Räumungsvollstreckung gegen suizidgefärdeten Schuldner

Der Erwerber ub einer Zwangsvollstreckung muss bestimmte, in Entscheidungen des LG Kleve vom 24.11.2014 (4 T 500/14) und LG Frankfurt a.M. vom 03.11.2014 (2-09 T 528/14) benannte Vorgaben beachten, will er gegen den suizidgefährdeten bisherigen Eigentümer die Räumungsvollstreckung betreiben. Letztlich geht es um die Sicherung des Schuldners, gegebenenfalls durch Hilfe der zuständigen öffentlichen Behörden un einer geschlossenen Unterbringung desselben.


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