Schadensminderungspflicht: Verweis auf eine kostengünstigere freie Werkstatt

Die Zumutbarkeit eines Verweises des Geschädigten auf eine kostengünstigere freie Werkstatt wird nicht dadurch tangiert, dass der Haftpflichtversicherer mit dieser für Kaskoschäden seiner Versicherungsnehmer vertragliche Vereinbarungen getroffen hat.

BGH, Urteil vom 28.4.2015 - VI ZR 267/14 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0