Rachwarnmelder: Duldungspflicht des Mieters

Der Mieter ist zur Duldung der Anbringung von Rauchmeldern durch den Eigentümer verpflichtet, auch wenn er bereits selbst Rauchmelder (ohne Abstimmung mit dem Eigentümer) angebracht haben sollte.

BGH, Urteil vom 17.6.2015 – VIII ZR 290/14 -


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