Zu den Rechten der WEG zur Durchsetzung von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum  gegen Fremdnutzer

Ein Anspruch auf Duldung von Arbeiten gegen den Fremdbesitzer, auch wenn er Nießbraucher ist, lässt sich für eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aus § 14 WEG herleiten; in Betracht kommen könnte ein Anspruch aus § 1004 BGB, dessen Durchsetzung allerdings davon abhängt, dass zunächst dieser den Eigentümern individualrechtlich zustehende Anspruch vergemeinschaftet wird.

BGH, Urteil viom 10.07.2015 – V ZR 194/14 -


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