Darlehensvertrag: Auch nach Rückführung des Darlehens kann noch der Widerruf durch den Darlehensnehmer erfolgen

Die Rückzahlung des Darlehens hindert nicht den Widerruf wegen Verwirkung, wenn es an einer wirksamen Widerrufsbelehrung ermangelte.

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2015 – 17 U 202/14 -


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