Fitnesstudio: Krankheit bei Vertragsschluss bekannt

Die Vorerkrankung rechtfertigt auch keine Kündigung des Vertrages mit einem Fitnessstudio, wenn der Nutzer fehlerhaft davon ausgegangen sein sollte, dass sich das Training positiv auswirken würde. Es würde sich nur das bei ihm bestehend Risiko verwirklichen.

AG Offenbach, Urteil vom 20.10.2015 – 30 V 121/15 –


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