Handelsvertreter: Anspruch auf Bürokostenvorschuss auch bei Kündigung durch den Handelsvertreter

Der Handelsvertreter hat auch dann einen Anspruch auf Bürokostenzuschuss, wenn dieser in Allgemeinen Geschäftsbedingungen als freiwillige Leistung deklariert wurde, soweit er für die Vergangenheit einen solchen geltend macht. Der Ausschluss des Zuschusses für den Fall der Fälligkeit nach Kündigung ist jedenfalls dann nichtig, wenn der Handelsvertreter eine mehrjährige Kündigungsfrist zu beachten hat. 

BGH, Urteil vom 05.11.2015 – VII ZR 59/14 -


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