Rentennachzahlung: Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zinsen aus nachgezahlten Renten sind keine sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG, sondern Einnahmen aus Kapitalvermögen iSv. § 20 Ans. 1 Nr. 7 EStG.

BFH, Urteil vom 09.06.2015 – VIII R 18/12 -


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