WEG: Der werdende Wohnungseigentümer und Beginn der Zahlungspflichten gegenüber der Gemeinschaft

Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch auf Grund eines notariellen Erwerbsvertrages wird der Erwerber erst werdender Wohnungseigentümer einer vom Verkäufer geteilten Wohnungseigentümergemeinschaft bei gewollter Übergabe der Wohnung an den Verkäufer unter Verlust der mitgliedschaftlichen Rechte des Verkäufers. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer für Wohngelder der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber, auch dann, wenn der Erwerber durch verbotene Eigenmacht Besitz von der Wohnung ergriffen hat.

 

 

BGH, Urteil vom 11.12.2015 – V ZR 80/15 -


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