GmbH: Angabe der effektiven Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH müssen die Gründungskosten, die zur Vorbelastung der Gesellschaft führen, mit den effektiven Kosten angegeben werden. Eine Angabe „ bis zu Euro…“ ist nicht ausreichend.

 

OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2016 – 9 W 10/16 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0