Steu­ern aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung: Ver­lu­ste aus Fremd­wäh­rungs­dar­le­hen kei­ne Werbungskosten

Der Verlust aus einer Kursschwankung bei einem Fremdwährungsdarlehen kann nicht als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung in Ansatz gebracht werden.

 

 

BFH, Beschluss vom 04.03.2016 – IX R 85/16 -


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