Gleichzeitige Tätigkeit für und gegen Mandanten ohne vorherigen Hinweis rechtfertigt die Kündigung des Anwaltsvertrages und kann zum Verlust des Honoraranspruch

Wird der Rechtsanwalt  während eines laufenden Mandats für einen Dritten gegen diesen Mandanten tätig, ohne den Mandanten darauf hinzuweisen,  rechtfertigt dies die Kündigung des Anwaltsvertrages durch den Mandanten und führt zum Vergütungsverlust, soweit der Mandant an einen neuen Bevollmächtigten die Gebühren ebenfalls entrichten muss.

 

 

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.06.2015  15 U 90/14 -


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