Haftpflichtversicherung: Keine Ausfalldeckung durch eigenen Haftpflichtversicherer trotz titulierter Ersatzansprüche  bei Schäden durch den Hund eines Dritten

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden für Tierhalter und –hüter zahmer Haustiere, mit Ausnahme von Hunden. Damit greift die Klausel in einer Haftpflichtversicherung nicht, mit der zugunsten des eigenen Versicherungsnehmers (VN) der „Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren Forderungen gegenüber Dritten, sofern diese Forderungen durch eine bestehende Privathaftpflichtversicherung gedeckt gewesen wären“, übernommen wird, wenn der VN von dem Hund eines Dritten geschädigt wird und gegen diesen einen Titel rechtskräftig erwirkt.

 

 

KG, Beschluss vom 08.03.2016 – 6 U 88/15 -


Kommentar schreiben

Kommentare: 0