Erbschaftssteuer: Keine Steuerbefreiung für Eigentumswohnung, die dann nicht selbst genutzt wird

Der Erbe einer vom Erblasser selbstbewohnten Immobile ist nicht nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 c) ErbStG steuerbefreit, wenn er diese nicht unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken (für mindestens 10 Jahre)  nutzt oder aus zwingenden Gründen daran gehindert ist. Die Überlassung an einen nahen Angehörigen (hier der Mutter, die ½ Miteigentumsanteil hält) rechtfertigt auch dann keine Steuerbefreiung, wenn dies unentgeltlich erfolgt.

 

 

BFH, Urteil vom 05.10.2016 – II R 32/15 -


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