Bauträgervertrag: Abnahmeklausel  durch Ingebrauchnahme

Die Klausel in einem Bauträgervertrag, nach der die Ingebrauchnahme der gekauften Eigentumswohnung zur Abnahme führe, ist unwirksam. Die weitere Klausel zur Hinterlegung der offenen Kaufpreisteile nach Abnahme zum Zwecke der Übergabe begründet keinen Anspruch auf Zahlung von noch nicht fälligen Kaufpreisteilen.

 

 

OLG Koblenz, Urteil vom 19.10.2016 – 5 U 458/16 -


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