Bestand des Vorkaufsrechts einer GmbH im Grundbuch auch bei Löschung der GmbH im Handelsregister

Die Löschung eines Vorkaufsrechts  im Grundbuch für eine im Handelsregister nach Liquidation gelöschte GmbH ist durch Bewilligung und Antrag des Eigentümers nicht gegeben, da die Möglichkeit des Fortbestandes der Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft in Ansehung des bestehenden Vermögenswertes nicht widerlegt ist und das Recht nicht mit dem Erlöschen der Gesellschaft untergegangen sein muss.

 

 

OLG München, Beschluss vom 12.05.2016 -  34 Wx 424/15 - 


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