Kaufvertrag: Voraussetzungen für Rücktritt und Nacherfüllungsverlangen

Der Käufer eines Kraftfahrzeuges, der nach diversen reparierten Mängeln aufgrund von Mängeln am Fahrzeug die Rücknahme des Fahrzeuges und ein neues Fahrzeug fordert und sodann vom Kaufvertrag zurücktritt, verlangt nicht ordnungsgemäß Nacherfüllung, wenn er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, ohne dem Verkäufer die (gewünschte) Möglichkeit der Nachbesichtigung zu geben, auch wenn der Verkäufer bereits darauf hinweist dass eine Nachlieferung unverhältnismäßig und damit unzumutbar seine „dürfte“.

 

 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2016 – 5 U 49/15 -               


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