Gewährleistungsansprüche: Unwirksame AGB-Sicherungsklausel im Bauwerkvertrag

Ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme bei Möglichkeit der Ablösung durch eine Bürgschaft ist zulässig. Die Klausel verstößt allerdings dann gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn es sich um eine AGB-Regelung des Auftraggebers handelt und zusätzlich vorgesehen ist, dass die Ablösung erst nach Erledigung von im Abnahmeprotokoll enthaltener Mängel oder fehlender Leistungen zulässig sei.

 

 

BGH, Urteil vom 30.03.2017 - VII ZR 170/16 -


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