Der Bundesrat sieht in einem dem Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf Änderungen des WEG zur zustimmungsfreien Erstellung von Barrierefreiheit und Erstellung einer Ladestation für Elektronobilität sowie zur vereinfachten Beschlussfassung zu entsprechenden Maßnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft und eine Änderung des BGB zur Zustimmung des Vermieters zur baulichen Veränderung für Ladestationen für Elektromobilität vor.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/004/1900401.pdf
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