Zulässigkeit des Feststellungsantrages auf (künftigen) Schadensersatz

Eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung auch künftiger immaterieller Schäden ist zulässig, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines künftigen Schadens besteht. Dies ist bei Knochenverletzungen der Fall.

 

Die Klage auf Zahlung eines (weiteren) materiellen Schadensersatzes ist zulässig, wenn zwar teilweise bereits Positionen abgerechnet werden könnten, aber eine Schadensersatzentwicklung noch nicht abgeschlossen ist.

 

 

KG, Urteil vom 16.04.2018 - 22 U 168/16 -


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