WEG: Ersetzung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung durch Eigentümerzustimmung und werdende Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine „erste Veräußerung nach Teilung“ liegt dann nicht vor, wenn der Teilende sämtliche Wohnungseigentumsrechte an eine einzige Person veräußert  für den Fall, dass dieser weiterveräußert.

 

Die Verwalterbestellung kann außerhalb der Teilungserklärung bzw. ohne entsprechende Regelung in der Teilungserklärung nicht vom Teilenden und auch nicht von dem vorgenommen werden, der vom Teilenden alle Wohnungseigentumsrechte übernimmt. Ein entsprechender Beschluss zur Verwalterbestellung ist nichtig.

 

Bei einem in der Teilungserklärung vorbehaltenen Beschluss der Wohnungseigentümer zur Ersetzung der vorgesehenen Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung sind bei einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft auch die werdenden Wohnungseigentümer zu beteiligen. Alleine durch den Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Alleineigentümer und einem Erwerber wird dieser Beschluss nicht ersetzt.

 

 

KG, Beschluss vom 03.05.2018 - 1 W 370/17 -


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