Leasing: Zur Geltendmachung des Substanzschadens am Fahrzeug durch Leasingnehmer

Hat der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges auf eigene Kosten übernommen, kann er im Falle eines Unfalls nicht ohne Zustimmung (§ 182 BGB) des Leasinggebers (als Eigentümer) vom Schädiger gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen.

 

 

BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 481/17 -


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