Behandlungsdokumentation: Kostenfreie Überlassung gem. DSGVO oder kostenpflcihtig nach § 630g BGB ?

LG Dresden, Urteil vom 29.05.2020 - 6 O 76/20 -

 

Das Verlangen auf Überlassung der Behandlungsdokumentation vom Arzt/Krankenhaus nach Art.15 Abs. 3 DSGVO steht neben dem Verlangen gem. § 630g BGB gleich. Offen bleibt, ob bei einem auf die datenschutzrechtliche Regelung gestützten Verlangen auch Behandlungsunterlagen erfasst werden, die keine personenbezogene Daten enthalten.

 

Wird das Verlangen auf das datenschutzrechtliche Begehren gestützt, können keine Kosten gem. § 630g Abs. 2 BGB erhoben werden. Das gilt selbst dann, wenn das datenschutzrechtliche Verlangen zur Vorbereitung eines zivilrechtlich zu verfolgenden Schadensersatzes wegen eines angenommenen Behandlungsfehlers gilt.

 


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