Beschwer bei Einkünftequalifikation, § 157 Abs. 2 AO ?

BFH, Beschluss vom 04.07.2023 - VI B 21/23 -

 

Die Qualifikation der Einkünfte durch das Finanzamt (so die Zuordnung der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung) wird nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung (§ 2 Ab. 7 S. 1, 2 EStG) für jeden Veranlagungszeitraum vom Finanzamt neu entschieden (keine Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungen). Es handelt sich dabei um einen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Einkommensteuerbescheides, § 157 Abs. 2 AO. Nur wenn sich durch die Qualifizierung die Steuerhöhe ändert, liegt insoweit eine Beschwer vor, weshalb in diesem Fall eine Anfechtung zulässig wäre.


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