Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ab dem 01.01.2024 (Gesellschaftsregister)

Gesellschaften bürgerlichen Rechts waren bisher nicht in einem Register eingetragen. Dies hat sich mit dem 01.01.2024 geändert. Obligatorisch ist die Eintragung für Gesellschaften, die Grundbesitz halten. Gesellschaften mit Grundbesitz, die bereits zum 01.01.2024 im Grundbuch eingetragen sind, bedürfen der Eintragung im Gesellschaftsregister nur, wenn im Grundbuch ein die Gesellschaft betreffendes Recht eingetragen werden soll. 


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