Ampelgeregelte Kreuzung und Kollision mit Nachzügler (§ 17 Abs. 1 StVG)

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.2024 - 3 U 28/24 -

 

Auch der berechtigt bei Grün in eine Kreuzung Einfahrende muss Sorgfaltspflichten beachten, so den Vorrang desjenigen, der aufgrund vorangegangener Lichtphase der Ampel in die Kreuzung eingefahren ist und diese noch nicht geräumt hat (Nachzügler). Auch bei Grün hat der Einfahrende mit Nachzüglern zu rechnen und musss anhaltebereit fahren, § 1 Abs. 2 StVG.

 

Ist die Sicht für den Einfahrenden nach links beeinträchtigt (hier ein links abbiegender Lkw) gilt die Anhaltebereitschaft auch für den Fall, dass der Nachzügler grob sorgfaltswidrig bei unzulässigen Fahrspurwechsel den Lkw umfährt, um die Kreuzung zu passieren. Auch wenn dieses Verhalten des Nachzüglers grob sorgfaltswidrig ist, ist es aber nicht so atypisch, dass der Einfahrende damit nicht hätte rechnen müssen.

 

Haftung nach § 17 Abs. 1 StVG in Bezug auf den Grad der Sorgfaltspflichtverletzungen nach § 1 Abs. 2 StVO: 2/3 Nachzügler wegen grober Sorgfaltspflichtverletzung, 1/3 Einfahrender wegen einfacher Sorgfaltspflichtverletzung.

 


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